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AGBs

Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen
Sehr geehrte Gäste der Gemeinde Hagnau,
in diesem Gastgeberverzeichnis finden Sie Angebote für Hotelzimmer und Ferienunterkünfte. Die Tourist-Information Hagnau, - nachstehend - “TIH” abgekürzt, ist nur als Nachweisstelle für freie Unterkünfte, nicht als Vermittler tätig. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb bzw. Privatvermieter und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb bzw. Privatvermieter, nachfolgend einheitlich “Gastgeber” genannt und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. Beachten Sie bitte, dass diese Bedingungen nicht für die Pauschalangebote der TIH gelten. Für diese gelten vielmehr die Buchungsbedingungen für Pauschalangebote.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der TIH
1.1 Mit der Buchung, die mündlich, telefonisch oder per Fax vorgenommen werden kann und die ausschließlich direkt an den Gastgeber zu richten ist, bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2 Unterbreitet der Gastgeber dem Gast ein schriftliches Angebot, so bietet damit der Gastgeber dem Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.3 Unverbindliche Vorerservierungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Ist diese nicht getroffen worden, sind grundsätzlich auch telefonische Buchungen rechtsverbindlich.
1.4 Der Beherbergungsvertrag mit dem Gastgeber kommt bei Buchungen nach Ziffer 1.1 mit der Buchungsbestätigung durch den Gastgeber zustande, welche mündlich, per Fax, schriftlich oder per E-Mail durch den Gastgeber vorgenommen wird; bei schriftlichen Angeboten des Gastgebers an den Gast (Ziffer 1.2) kommt der Vertrag mit der Annahme des Angebots durch den Gast zustande, welche schriftlich zu erklären ist, wenn dies im Angebot vermerkt ist.
1.5 Die TIH wird nur als Nachweisstelle für freie Unterkünfte tätig und hat nicht die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
2. Rücktritt oder Nichtanreise
2.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
2.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
2.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
2.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
Bei Ferienwohnungen/
Unterkünften ohne
Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
2.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
2.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
2.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
3. Preise/Leistungen
3.1 Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person.
3.2 Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt.
4.
5. Bezahlung
4.1 Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tage der Abreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als einer Woche eine Zwischenabrechnung erstellen, welche sofort zur Zahlung fällig ist.
6. Haftungsbeschränkung
Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit vermittelten Leistungen, die zusammen mit der Unterkunft gebucht werden und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet sind oder die vor Ort auf Wunsch des Gastes vermittelt werden, z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw..
7. Verjährung
6.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
6.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
6.4 Schwe­ben zwi­schen dem Gast und dem Gastgeber Ver­hand­lun­gen über gel­tend ge­mach­te An­sprü­che oder die den An­spruch be­grün­den­den Um­stän­de, so ist die Ver­jäh­rung ge­hemmt bis der Gast oder der Gastgeber die Fort­set­zung der Ver­hand­lun­gen ver­wei­gert. Die vor­be­zeich­ne­te Ver­jäh­rungs­frist von ei­nem Jahr tritt frü­hes­tens 3 Mo­na­te nach dem En­de der Hem­mung ein.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
7.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
7.2 Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
7.3 Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
7.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
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© Diese Gastaufnahmebedingungen sind urheberrechtlichgeschützt; RA Noll 2004-2009
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